Traditionsschifferschein
Der Traditionsschifferschein
Der Traditionsschifferschein TSS berechtigt die Inhaber zum Führen von Traditionsschiffen, deren Rumpflänger 55 Meter nicht überschreitet. Hierzu gehören neben Museumsschiffen auch historische Schiffe sowie traditionelle Schiffe. Weiterhin berechtigt der Bootsführerschein TSS zum Führen von Booten mit mehr als 25 Mann Besatzung.
Der Bootsführerschein TSS ist jedoch kein separater Führerschein, sondern er kann auf Antrag als Zusatzeintrag in einen bestehenden Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein eingetragen werden. Aus diesem Grund dürfen Inhaber des Traditionsschifferschein TSS lediglich in den Fahrgebieten unterwegs sein, die auch durch den Sportsee- oder den Sporthochseeschifferschein befahren werden dürfen. Die Berechtigung zu diesem Zusatzeintrag für den Traditionsschifferschein TSS ist in den Durchführungsrichtlinien für die Traditionsschifffahrt aus dem Jahr 1997 geregelt. Der Antrag ist beim Deutschen Segler Verband sowie bei der Gemeinsamen Kommission für historische Wasserfahrzeuge zu stellen.
Der Nachweis für die Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
Der Erfahrungsnachweis für das Führen von Traditionsschiffen, der vor dem Eintrag des Traditionsschifferschein TSS notwendig ist, erfolgt durch Borddienstzeiten oder durch Fahrzeiten auf speziellen Traditionsschiffen. Den Bootsführerschein TSS erhält man, wenn man innerhalb von vier Jahren regelmäßige Fahrzeugen auf Traditionsschiffen nachweisen kann. Die individuellen Aufgaben des Erfahrungsnachweises müssen dabei vollständig behandelt worden sein, zudem sollten die jeweiligen Ausführungen mit Einzelnachweisen belegt werden können. Um den Praxis-Trainingsnachweis vorlegen zu können, kann auf Wunsch auch ein Kurs belegt werden, so dass der Traditionsschifferschein TSS nachfolgend eingetragen werden kann.