UKW-Sprechfunkzeugnis | Binnenschifffahrtsfunk
Der Sprechfunk in der Binnenschifffahrt
In der Binnenschifffahrt nutzen Kapitäne nach aktuellen Erfahrungen ihre Funkgeräte viel häufiger, als dies beispielsweise auf See getan wird. Sie werden unter anderem dafür genutzt, um auf befahrenen Seestraßen die Fahrweise abzusprechen, um Kollisionen zu verhindern. So werden die Funkgeräte an unübersichtlichen Stellen ebenso genutzt wie wenn Wende- oder Überholmanöver notwendig sind. Auch bei Ausweich- oder Abbiegemanövern kann es helfen, den Sprechfunk zu nutzen, um so auch alle anderen Gespräche der Schiffe mit hören zu können, um sich hierauf einzustellen.
Viele Schiffe haben daher drei bis vier UKW Sprechfunkgeräte an Bord, um immer up to date zu sein. Selbst viele Sportboote und Yachten verfügen heute aufgrund der günstigen Preise für Funkgeräte über ein UKW Funkgerät. Zusätzlich zur Sicherung des Schiffsverkehrs kann es auch als Nautischer Informationsfunk eingesetzt werden, wenn etwa Gespräche mit Schleusen oder Revierzentralen geführt werden müssen. Hier kann man sich über alles Wichtige zu den jeweiligen Wasserstraßen informieren und sogar Staus und Wartezeiten abfragen. Und wenn es einmal Probleme an Bord gibt, kann man sich mit seinem Sprechfunkgerät an die nächste Revierzentrale wenden, die dann die Lösung der Probleme in Auftrag gibt.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis UBI Binnenschifffahrtsfunk
Wenn ein UKW Sprechfunkgerät an Bord ist, muss der Bootsführer neben dem Bootsführerschein auch ein Zeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI besitzen. Dies ist auch dann notwendig, wenn das Sprechfunkgerät nicht bedient wird, denn es könnte ja eingesetzt werden. Wer ohne dieses Zeugnis des Binnenschifffahrtsfunk UBI unterwegs ist, kann seitens der Behörden hart bestraft werden. Die Überprüfung erfolgt seitens der Polizei, die auch die jeweiligen Fahrzeug- und Bootsführerscheine überprüft.
Für Bootsführer, die lediglich in der Binnenfahrt unterwegs sind, ist das Zeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI ausreichend. Im Küstenbereich hingegen wird das Funkbetriebszeugnis SRC notwendig. Auf hoher See benötigen Bootsführer sogar das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC. Dabei gilt zu beachten, dass beim Vorliegen des UKW Funkbetriebszeugnisses SRC für die anderen Funkzeugnisse vereinfachte Ergänzungsprüfungen ausreichen, um die jeweiligen Zeugnisse erlangen zu können.
Prüfung UKW-Sprechfunkzeugnis UBI
Um das Zeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI erhalten zu können, ist das Ablegen einer Prüfung notwendig. Diese besteht zum einen aus einem theoretischen Teil, der aus einer Zusammenstellung von insgesamt 198 Fragen besteht. Innerhalb dieser Prüfung müssen die Teilnehmer nachweisen, dass sie ausreichend Kenntnisse über Verkehrskreise, über Testsendungen sowie über den Routineverkehr sowie die Rangfolge und Arten des Funkverkehrs besitzen. Auch die einzelnen Frequenzen sowie ihre Nutzung und die rechtlichen Vorschriften hierzu sind Bestandteil der Prüfung. So werden beispielsweise die Inhalte der Handbücher für den Binnenschifffahrtsfunk sowie empfohlene Redewendungen abgefragt.
Der theoretischen Prüfung folgt eine praktische Prüfung. Dabei sollten die grundlegenden Einstellungen von UKW Sprechfunkgeräten sowie die Kanalwahl, die Sendeleistung und die Rauchsperre bekannt sein. Auch die Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks sowie die allgemeine Form der Anrufe im Binnenschifffahrtsfunk werden von den Prüfern verlangt. Anhand dieser Fragen und Tests soll der Prüfling zeigen, dass er den Umfang mit dem Gerät beherrscht und hiermit auch tatsächlich Fragen und Probleme klären kann.