Sportschifferzeugnis

Das Sportschifferzeugnis

Aufbauend auf den auf Binnengewässern amtlich vorgeschriebenen Sportbootführerschein Binnen ist es möglich, das Sportschifferzeugnis abzulegen. Es berechtigt zum Führen von Sportbooten und Yachten, die eine Länge von 15-25 Metern aufweisen. Bei der Berechnung der Länge bleiben Bugspriet und Ruder außer Acht, so dass das Schiff unter Umständen etwas länger sein kann. Das Sportschifferzeugnis gilt nachfolgend auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen. Einzige Ausnahme ist der Rhein, hier kann trotz des Bootsführerscheins nicht gefahren werden.

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Wer dennoch auf dem Rhein unterwegs sein möchte, muss eine Zusatzprüfung ablegen, die sowohl in der Theorie wie auch in der Streckenkunde notwendig ist. Für das Befahren von Elbe, Mittel- und Oberweser sowie für die Donau oder die Oder sind zusätzlich zum Sportschifferzeugnis ein weiteres Streckenkundezeugnis notwendig. Mit diesem Zeugnis kann der Inhaber belegen, dass die individuellen Besonderheiten der jeweiligen Gewässer bekannt sind und beachtet werden.

Die Voraussetzungen für das Sportschifferzeugnis

Um den Bootsführerschein erhalten zu können, muss sowohl eine theoretische wie auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion, wobei die für die Prüfung notwendigen Unterlagen mindestens fünf Wochen vorher eingereicht werden müssen, um eine fristgerechte Bearbeitung gewährleisten zu können. Ebenfalls Voraussetzung ist der SBF Binnen sowie ein Mindestalter von 18 Jahren.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören eine Kopie des SBF Binnen sowie eine Kopie des Personalausweises. Auch ein Lichtbild sowie ein Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "0" und ein ärztliches Zeugnis des Arbeitsmedizinischen Dienstes wird benötigt. Letzteres soll sicherstellen, dass der Prüfungsteilnehmer auch die körperlichen Voraussetzungen zum Führen eines Schiffes mitbringt.

Die Prüfung Sportschifferzeugnis

Die Prüfung für das Sportschifferzeugnis teilt sich in eine theoretische sowie eine praktische Prüfung. Die Kenntnisse hierfür können in einem speziellen Kurs erlernt werden, der sowohl am Wochenende wie auch am Abend stattfinden kann. Im Rahmen der theoretischen Prüfung müssen Teilnehmer fünf Fragebögen aus unterschiedlichen Themenbereichen beantworten. Zu diesen Themenbereichen gehört neben den verschiedenen Verordnungen und Merkblättern auch die Wasserstraßenkunde, die Streckenkunde sowie die Maschinenkunde und das Verhalten bei besonderen Umständen. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren, wobei für jede Frage vier Antworten zur Verfügung stehen. Dabei kann je nach Frage nur eine Antwort richtig sein, aber auch mehrere Antworten sind möglich. Für jede dieser Teilprüfungen erhalten die Teilnehmer 60 Minuten Zeit. Für die Beantwortung der Fragen verbleiben jedoch nur 30-45 Minuten, die restliche Zeit wird für eventuell notwendige mündliche Nachprüfungen genutzt.

Bei der praktischen Prüfung schließlich müssen die Teilnehmer ihr theoretisches Wissen anwenden können. Dies wird auf Schiffen direkt vor Ort überprüft. Um die notwendigen Kenntnisse für die Prüfungen zu erlangen, wird ein praktischer Kurs angeboten, der ebenfalls sowohl am Abend wie auch am Wochenende durchgeführt werden kann.