Radarpatent

Das Radarpatent, welches auch als Radarschifferpatent oder Radarschifferzeugnis bezeichnet wird, ist die Voraussetzung für das Führen von Booten mit Radargeräten auf Binnengewässern. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn das Schiff bei unsichtigem Wetter (etwa bei Nebel) oder aber im Dunkeln gefahren werden soll.

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Das Radarpatent ist für das Fahren auf Flüssen sowie in den Kanälen Westeuropas vorgeschrieben, zudem wird es in den Niederlanden auf Ijsselmeer und Waddenzee gefordert, wenn Schiffe mit dem Seeradargerät navigiert werden sollen. Hierzu ist das Radarschifferpatent europaweit gültig. Zu beachten ist, dass neben dem Radarschifferzeugnis auch ein zugelassenes Flussradar an Bord sein muss und der Bootsführer zusätzlich zu seinem Bootsführerschein auch ein Funkzeugnis besitzt. Um das Radarpatent erhalten zu können, ist das Ablegen einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung erforderlich. Um hierzu zugelassen zu werden, muss das 18. Lebensjahr vollendet sein und Antragsteller müssen einen Bootsführerschein Binnen besitzen. Auch das Funkzeugnis UBI oder USZ muss vorhanden sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss zuerst die theoretische Prüfung für das Radarpatent absolviert werden. Hierzu sind 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten, von denen mindestens 44 Fragen richtig sein müssen, um die Prüfung zu bestehen. Im Anschluss daran folgt die praktische Prüfung, die in einem abgedunkelten Teil des Steuerhauses stattfindet. Der Prüfling muss während der Prüfung für das Radarpatent dem Rudergänger Kommandos geben und das Radarbild richtig deuten können. Zusätzlich muss es ihm möglich sein, die erforderlichen Schallsignale sowie die Funksprüche ansagen zu können. Während der praktischen Prüfung muss der Prüfling vor der Abfahrt das Gerät einschalten und einstellen können, während der Fahrt wird dann das Fahren in Berg- und Talrichtung sowie das Wenden zu Berg und zu Tal überprüft. Auch das Verhalten bei besonderen Vorkommnissen, etwa bei Störungen am Radargerät oder bei falschen und Mehrfachechos, wird geprüft. Konnten alle Anforderungen erfüllt werden, gilt die Prüfung für das Radarpatent als bestanden.