Prüfung Bootsführerschein See SBF

Die Bootsführerschein Prüfung See, die für die Ausgabe des SBF See vorgeschrieben ist, unterteilt sich in zwei Bereiche. Dies ist zum einen die Abfrage des theoretischen Wissens, die im Multiple-Choice-Verfahren erfolgt. Im Rahmen der schriftlichen Prüfung werden zwei Prüfungsbögen vorgelegt, die vorab vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurden. Hier müssen Teilnehmer der Bootsführerschein Prüfung See 30 Fragen zum allgemeinen Theoriewissen beantworten. Hierzu gehören Aufgaben zur Navigation, zur Seemannschaft sowie zu den Kollissionsverhütungsregeln sowie zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Zusätzlich zu diesen Prüfungsaufgaben erhalten Teilnehmer auch eine Kartenaufgabe, in der navigatorische Grundkenntnisse im Umgang mit einer Seekarte nachgewiesen werden müssen.

Jede Antwort, die als vollständig richtig bewertet wurde, wird mit zwei Punkten dotiert, sollte die Antwort nur teilweise richtig sein, erhält der Prüfungsteilnehmer lediglich einen Punkt. Insgesamt können 66 Punkte pruefung-seeerreicht werden. Bei einem Punktestand von 55-66 Punkten gilt die theoretischen Bootsführerschein Prüfung See als bestanden, zwischen 43-55 Punkten müssen die Prüfungsteilnehmer zur mündlichen Nachprüfung. Wurden sogar weniger als 43 Punkte erzielt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Im Anschluss an die theoretische Prüfung der Bootsscheinprüfung See müssen Teilnehmer ihre praktischen Kenntnisse unter Beweis stellen, um die Bootsführerschein Prüfung See bestehen zu können. Obwohl es sich um die Bootsführerschein Prüfung See handelt ist es nicht notwendig, die Prüfung auf offener See durchzuführen. Auch auf Binnengewässern können die Prüfer realistische Bedingungen schaffen, die für die Bootsführerschein Prüfung See notwendig sind. Neben einem Wendemanöver auf geringem Raum wird auch die Knotenkunde abgefragt. Letztlich ist noch das Mensch-über-Bord-Manöver durchzuführen, welches zu den wichtigsten Manövern überhaupt gehört. Sollte dieses Manöver nicht bestanden werden, weil beispielsweise die über Bord gegangene Person überfahren wird, gilt auch die Bootsführerschein Prüfung See als nicht bestanden.